Behandlungskosten
Die Behandlungskosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen
und müssen vom Patienten selbst getragen werden. Haben Sie eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) vorliegen, gelten für Sie die Preise für Privatpatienten.
Sie brauchen für meine private Behandlung nicht zwangsweise ein vom Arzt ausgestelltes Privatrezept. In diesem Fall stelle ich Ihnen die Behandlungskosten als Heilpraktikerin nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker in Rechnung, diese bekommen Sie in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung erstattet. Die Kosten werden nach zeitlichem Aufwand abgerechnet, in der Regel dauert eine Behandlung 40-60Min.
Klären Sie bitte vor der Behandlung in welchem Rahmen bei Ihnen die Beihilfe, die Privatversicherung oder die private Zusatzversicherung die Kosten übernimmt. Bei Fragen hierzu dürfen Sie mich gerne kontaktieren.
Preise
Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung
Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker
Kosten je nach Diagnose und Therapie,
Abrechnung nach zeitlichem Aufwand
Eine Therapieeinheit i.d.R. 45-60Minuten: